Markt Kaisheim

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Aktuelles aus Kaisheim

  • 21.09.2023

  • vom 08.09.2023

  • Montag, 9.Oktober 2023

  • in Altisheim, Hafenreut und Leitheim 

  • Informationen zur
    Breitbanderschließung


    Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus
    von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den
    sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten
    Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im
    Download und wesentlich höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der
    Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden
    sind.


    Modul 1 –
    Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau


    Der Freistaat Bayern
    strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von
    hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von
    mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze
    der nächsten Generation, NGA-Netze) an.


    Der Markt Kaisheim hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung
    ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem ein
    Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.


    Die Ist-Versorgung und
    das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation
    dargestellt. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet können
    der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den nachfolgenden
    Link zur Verfügung steht.


    IST Versorgung vor ME Kaisheim 12_2017
    (PDF Dokument)


    Modul 2 –
    Markterkundung für einen Breitbandausbau


    Der Markt Kaisheim führt
    eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
    Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.


    Die Anfrage zur Markterkundung
    können der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den
    nachfolgenden Link zur Verfügung steht.


    Bekanntmachung
    Markterkundung Kaisheim 12_2017 (PDF Dokument) 

  • Defibrillatoren im Gemeindegebiet


     


     

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