Markt Kaisheim

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Die moderne Gemeinde

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  • Hintergrundbild des Marktes Kaisheim
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Justizvollzugsanstalt (1970)

Vom Zuchthaus zur Justizvollzugsanstalt.

Mit der Strafvollzugsordnung von 1949 fand die Idee der Rückführung der Gefangenen in die Gesellschaft erneut Eingang in die bayerischen Gefängnisse. Eine Anordnung der Besatzungsmacht brachte neben der Aufhebung der bisherigen Arbeitshäuser auch den Wegfall der Unterscheidung zwischen Gefängnis und Zuchthaus.

Beide Strafen wurden zwar weiterhin verhängt, aber einheitlich im einspurigen Vollzug vollstreckt. So wurde Kaisheim bis 1969 wiederum Straf- und Vollzugsanstalt für Verurteilte mit Zuchthaus- und Gefängnisstrafen. Die Belegungsfähigkeit belief sich auf 600, bis im Oktober 1967 der in zweijähriger Bauzeit mit überwiegend eigenen Kräften erstellte Zellenneubau in der Südostecke des ehemaligen Hof- und Klostergartens bezogen werden konnte.

Der in E-Form angelegte viergeschossige Gebäudekomplex war zur Aufnahme von 247 Gefangenen mit 232 Einzelhafträumen ausgelegt; die Belegungsfähigkeit erhöhte sich auf 720 Haftplätze.

Vom endgültigen Wegfall der Zuchthausstrafen und der Einführung einer einheitlichen Freiheitsstrafe an führen ab 1. Januar 1970 alle selbständigen Vollzugsanstalten ebenso wie die bisherigen Gerichtsgefängnisse den Namen Justizvollzugsanstalt (JVA).

Aus "Strafvollzug in der JVA Kaisheim" von Friedhelm Kirchhoff  in "Kaisheim - Markt und Kloster", Hrsg. Werner Schiedermair