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Im Jahre 1133 stellte Heinrich II. Graf von Graisbach- Lechsgemünd (+ 11.3.1142) den Zisterziensern mit Zustimmung seiner Gemahlin Luitgard und seines Sohnes Volkrad grundherrlichen Boden am Rande seiner Grafschaft zum Bau eines Klosters zur Verfügung.
Im Zisterzienserkloser Lützel im Oberelsass wurde 1134 Ulrich I. zum Gründerabt gewählt. Mit zwölf Priestern, Leviten und Laienbrüdern brach er auf, um am Oberlauf des Kaibachs, in einem Talkessel des so genannten Waldbezirks Haidwang, ein Zisterzienserkloster - Kaisheim - zu errichten.
Die Mönche und Brüder rodeten im Kaibachtal den Wald, kultivierten Äcker, Gärten, Wiesen und Weiden und erbauten in der Waldeinsamkeit eine der Gottesmutter Maria geweihte Kirche samt Konventgebäude. Am 21. September 1135 wurden Stift und Kirche in Augsburg dem dortigen Bischof unterstellt. Damit war der drei Jahre umfassende Prozess der Klostergründung abgeschlossen und die religiöse Aufsicht über die junge Mönchsgemeinschaft geregelt.
Festgehalten sind diese Vorgänge in der so genannten Gründungsurkunde des Klosters Kaisheim vom 21. September 1135. Die Urkunde ist das Werk eines Meisters in seinem Fach und zugleich Zeugnis für Anspruch und Leistung der Klosterschreibstube in der Tradition des Mutterklosters Lützel.
Dem Inhalt nach werden in der Urkunde die Gründung des Klosters selbst bestätigt, dann dessen Tradition (Übergabe) mit allen Besitzungen und Zubehör durch die Stifterfamilie an das Bistum Augsburg, ferner die Vogtfreiheit, das Begräbnisrecht, Schenkungen seitens bischöflicher Ministerialen und die Übereignung eines großen Teiles des Haidwanger Waldes.
Die nach der Säkularisation verschollene und eine Zeit lang sogar als gefälscht angesehene Urkunde ist 1869 wieder aufgetaucht; heute gilt sie als außergewöhnlich schönes und tadellos erhaltenes Original der Stiftungsurkunde des Klosters Kaisheim.