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Kloster
Kaisheim: Erhebung zum Reichskloster
Gründungsurkunde wenig wörtlich genommen
Der Streit um die Rechtsstellung des Klosters nahm seinen Ausgang von
seiner Gründung 1133 an. Gründer Heinrich II. von Lechsgemünd
garantierte in der Stiftungsurkunde u. a. auch die völlige
Unabhängigkeit von König, Bischof, Fürst und Klosterstifter und seinen
Nachkommen. Wie wenig wörtlich aber diese Urkunde genommen wurde, zeigen
immer wieder Vorfälle, bei denen es um Steuern und Abgaben und die hohe
und niedere Gerichtsbarkeit ging.
Reichsunmittelbarkeit auf dem Papier bestätigt
Mit dem Aufgehen der Grafschaft Lechsgemünd im Territorium der
Wittelsbacher verlagerten sich diese Auseinandersetzun- gen auf die
Landesherrenebene. Immer wieder versuchte das Kloster, seine Privilegien
vom Kaiser bestätigen zu lassen. So gelang 1363 die erstmalige
Bestätigung der Reichsunmittel- barkeit unter Kaiser Karl IV., deren
Durchsetzung aber hing immer wieder von den Machtverhältnissen vor Ort
ab.
Das Kloster als bayerischer
Landstand
Die bayerischen Herzöge waren aber nicht bereit, auf ihr ererbtes Recht zu
verzichten, und sahen die Bestätigung von 1363 als unwirksam an. So
erschienen Kaisheimer Äbte in der zweiten Hälfte des 15. Jh. auf den
bayerischen Landtagen, ihre Untertanen wurden von den Herzögen
besteuert und das Kloster von landesherrlichen Beamten visitiert.
Zwischen Pfalz-Neuburg und dem Reich
Als 1505 die Pfalz-Neuburg geschaffen wurde, erhält diese auch alle
Rechte der ehemaligen Grafschaft Graisbach zuge- sprochen und damit auch
die Landeshoheit über Kaisheim. Als Ottheinrich von Pfalz-Neuburg zum
evangelischen Glauben übertritt, besteht sogar kurzzeitig die Gefahr, dass
das Kloster aufgelöst wird.
Reichsunmittelbarkeit endgültig
anerkannt
Abt Georg IV. Müller gelang es 1656, mit Herzog Philipp von Pfalz-Neuburg
einen Vergleich zu schließen, der dem Kloster die Zuerkennung der
Reichsunmittelbarkeit sicherte. Die Reichsunmittelbarkeit brachte aber
auch Pflichten mit sich. Die Reichsabtei hatte im Kriegsfall dem
Reichsheer Soldaten und Pferde zu stellen und musste zu diesem Zweck ein
eigenes stehendes Militär unterhalten. Für diese Truppe wurde 1732 eine
eigene Unterkunft, die heutige Hofwirtschaft, gebaut. Damit hatte das
Kloster auch eine eigene kleine Kaserne, besetzt mit ca. 80 Mann, einem
Wachtmeister und einem Offizier.
Bilder
aus "Kaisheim - Markt und Kloster" (Hrsg. W. Schiedermeier)
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1637-1667: Georg IV. Müller
Den Titel eines
zweiten Stifters von Kaisheim trägt Abt Georg Müller. Er sammelt die
durch den Dreißigj. Krieg zerstreute Herde wieder. Die historische
Leistung aber ist der Vergleich vom 24. März 1656 mit Herzog Philipp
Wilhelm von Neuburg - damit verbunden die endgültige Zuerkennung der
Reichsunmittel- barkeit.

Titelblatt der Urkunde von 1656, in der die
Reichsunmittelbarkeit endgültig bestätigt wird
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