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Kloster
Kaisheim: Gründung
Im Jahre 1133 stellte Heinrich II. Graf von Graisbach- Lechsgemünd (+
11.3.1142) den Zisterziensern mit Zustimmung seiner Gemahlin Luitgard und
seines Sohnes Volkrad grundherrlichen Boden am Rande seiner Grafschaft zum
Bau eines Klosters zur Verfügung.
Im Zisterzienserkloser Lützel im Oberelsass wurde 1134
Ulrich I. zum Gründerabt gewählt. Mit zwölf
Priestern, Leviten und
Laienbrüdern brach er auf, um am Oberlauf des Kaibachs, in einem Talkessel des so
genannten Waldbezirks Haidwang, ein Zisterzienserkloster - Kaisheim - zu
errichten.
Die Mönche und Brüder rodeten im Kaibachtal den Wald, kultivierten
Äcker, Gärten, Wiesen und Weiden und erbauten in der Waldeinsamkeit eine
der Gottesmutter Maria geweihte Kirche samt Konventgebäude. Am 21.
September 1135 wurden Stift und Kirche in Augsburg dem dortigen
Bischof unterstellt. Damit war der drei Jahre umfassende Prozess der
Klostergründung abgeschlossen und die religiöse
Aufsicht über die junge Mönchsgemeinschaft geregelt.
Festgehalten sind diese Vorgänge in der so genannten Gründungsurkunde
des Klosters Kaisheim vom 21. September 1135. Die Urkunde ist das Werk
eines Meisters in seinem Fach und zugleich Zeugnis für Anspruch und
Leistung der Klosterschreibstube in der Tradition des Mutterklosters
Lützel.
Dem Inhalt nach werden in der Urkunde die Gründung des Klosters
selbst bestätigt, dann dessen Tradition (Übergabe) mit allen Besitzungen
und Zubehör durch die Stifterfamilie an das Bistum Augsburg, ferner die
Vogtfreiheit, das Begräbnis- recht, Schenkungen seitens bischöflicher
Ministerialen und die Übereignung eines großen Teiles des Haidwanger
Waldes.
Die nach der Säkularisation verschollene und eine Zeit lang sogar
als gefälscht angesehene Urkunde ist 1869 wieder aufgetaucht;
heute gilt sie als außergewöhnlich schönes und tadellos erhaltenes
Original der Stiftungsurkunde des Klosters Kaisheim.
Bilder
aus "Kaisheim - Markt und Kloster" (Hrsg. W. Schiedermeier)
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Aus
der Chronik von 1531
des Johannes Knebel

Abt Ulrich I. aus dem Elsass trifft bei Graf Heinrich II. ein.

Bischof Walter übergibt die Urkunde an Graf Heinrich II.

Stiftungsurkunde von 1145
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