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Informationen zur
Breitbanderschließung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus
von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den
sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten
Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im
Download und wesentlich höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der
Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden
sind.
Modul 1 –
Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern
strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von
hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von
mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze
der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Der Markt Kaisheim hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung
ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem ein
Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Die Ist-Versorgung und
das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation
dargestellt. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet können
der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den nachfolgenden
Link zur Verfügung steht.
IST Versorgung vor ME Kaisheim 12_2017
(PDF Dokument)
Modul 2 –
Markterkundung für einen Breitbandausbau
Der Markt Kaisheim führt
eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.
Die Anfrage zur Markterkundung
können der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den
nachfolgenden Link zur Verfügung steht.
Bekanntmachung
Markterkundung Kaisheim 12_2017 (PDF Dokument)
Defibrillatoren
frei zugänglich: Schulturnhalle, Schulstraße 12, Kaisheim,
Vorraum der Sparkasse, Hauptstraße 44, Kaisheim
Feuerwehrgerätehaus Altisheim, Willibaldstraße 3,
Feuerwehrgerätehaus Bergstetten, Nimrodstraße 23,
Feuerwehrgerätehaus Hafenreut, Georgenstraße 35
Feuerwehrgerätehaus Sulzdorf, Bergstettener Weg 5,
Feuerwehrgerätehaus Gunzenheim, Max-Strasser-Str. 47
nicht frei zugänglich: Feuerwehrgerätehaus Kaisheim, Stamser Straße 1, Dr. Drasky, Neuhofstraße 7, Kaisheim
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit Ihre Gewerbemeldungen (An-, Ab- oder Ummeldung) vorab online zu uns ins Rathaus zu senden. Unter folgendem Link, https://navigaweb.de/kaisheim, können Sie die gewünschten Formulare ausfüllen, ausdrucken und an uns online versenden. Die ausgedruckten und unterschriebenen Meldungen lassen Sie uns bitte zusammen mit den dazugehörigen Unterlagen (wie z.B. Handelsregisterauszug etc.) auf dem Postweg zukommen. Sobald wir die zu entrichtende Gebühr über die jeweilige Gewerbemeldung auf einem unserer Konten verbuchen können, werden wir Ihnen die Bestätigung über die An-, Ab-, oder Ummeldung per Post zukommen lassen.
Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben können Sie sich gerne an unser Gewerbeamt unter 09099 9660-12 wenden.
Hier finden Sie die aktuellen Entsorgungstermine für unseren Gemeindebereich ....