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Museum
"Hinter Gittern": Ketten
und Prügel
Kettensträflinge
Schwerverbrecher legte man um 1800 in Ketten. Verbreitet waren die
sogenannten Springer. Ein Springer bestand aus zwei Fußschellen, die mit
einer Kette verbunden waren. Fluchtversuche waren damit fast unmöglich.
In der Nacht wurden die Gefangenen mit einer langen Eisenkette an der Wand
oder am Boden festgeschlossen. Auch Ketten mit schweren Gewichten engten
die Bewegungsmöglichkeiten ein.
Das bayerische Strafrecht von 1813 kannte noch die lebenslange
Kettenstrafe. Kettensträflinge galten als bürgerlich tot und mussten
schwerste Arbeiten verrichten. Der Sträfling blieb ständig in Ketten.
Hausstrafen
Im bayerischen Strafgesetzbuch von 1861 gab es Fesselungen nur noch als
Hausstrafe, die vom Anstaltsleiter verhängt wurde. Nach
Widersetzlichkeiten oder Fluchtversuchen konnte ein Gefangener auf
bestimmte Zeit mit Ketten oder Handschellen gefesselt werden.
Daneben gab es noch andere Hausstrafen, um Verstöße gegen die
Hausordnung zu ahnden. Bei kleinen Verstößen reichte ein Verweis.
Ansonsten musste ein widerspenstiger Häftling mit Einzelhaft oder
Kostschmälerung rechnen.
Am härtesten war die Prügelstrafe, die meist auf dem Prügelbock
vollzogen wurde. Schon im Jahr 1861 schaffte Bayern körperliche
Züchtigungen als Hausstrafe ab.
Das
Museum beleuchtet die dargestellten Aspekte wesentlich detaillierter und
geht auch auf viele weitere Probleme ein. Aus:
"Hinter Gittern - Strafvollzug in Bayern", JVA Kaisheim
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Fußschelle, 19. Jh.

Szenerie in der Ausstellung "Hinter
Gittern"
Ausstellung
Abteistraße 4,
Kaisheim Öffnungszeiten
01.03. - 30.11.
tägl. außer Montag 10 - 17 Uhr
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