Museum "Hinter Gittern": Ketten und Prügel

Willkomm und Abschied

Haftalltag im 19. Jh.

Arbeit als Strafe

Ausstattung der Zellen

Wanzen und Gestank

Durchgesägte Gitterstäbe

Zeichen der Verzweiflung

Ketten und Prügel

Kettensträflinge
Schwerverbrecher legte man um 1800 in Ketten. Verbreitet waren die sogenannten Springer. Ein Springer bestand aus zwei Fußschellen, die mit einer Kette verbunden waren. Fluchtversuche waren damit fast unmöglich.
In der Nacht wurden die Gefangenen mit einer langen Eisenkette an der Wand oder am Boden festgeschlossen. Auch Ketten mit schweren Gewichten engten die Bewegungsmöglichkeiten ein.
Das bayerische Strafrecht von 1813 kannte noch die lebenslange Kettenstrafe. Kettensträflinge galten als bürgerlich tot und mussten schwerste Arbeiten verrichten. Der Sträfling blieb ständig in Ketten.

Hausstrafen
Im bayerischen Strafgesetzbuch von 1861 gab es Fesselungen nur noch als Hausstrafe, die vom Anstaltsleiter verhängt wurde. Nach Widersetzlichkeiten oder Fluchtversuchen konnte ein Gefangener auf bestimmte Zeit mit Ketten oder Handschellen gefesselt werden.
Daneben gab es noch andere Hausstrafen, um Verstöße gegen die Hausordnung zu ahnden. Bei kleinen Verstößen reichte ein Verweis. Ansonsten musste ein widerspenstiger Häftling mit Einzelhaft oder Kostschmälerung rechnen.
Am härtesten war die Prügelstrafe, die meist auf dem Prügelbock vollzogen wurde. Schon im Jahr 1861 schaffte Bayern körperliche Züchtigungen als Hausstrafe ab.

Das Museum beleuchtet die dargestellten Aspekte wesentlich detaillierter und geht auch auf viele weitere Probleme ein.

Aus: "Hinter Gittern - Strafvollzug in Bayern", JVA Kaisheim

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Fußschelle, 19. Jh.


Szenerie in der Ausstellung "Hinter Gittern"

Ausstellung
Abteistraße 4, Kaisheim

Öffnungszeiten
01.03. - 30.11.
tägl. außer Montag 10 - 17 Uhr