Amtsblatt des Marktes Kaisheim Nr. 23 - Samstag, 11. Juni 2005

alte AmtsblätterInhalt

Nr. 1: Wallfahrtstag und Brunnenweihe in Gunzenheim

Nr. 2: 1200 Jahre Gunzenheim

Nr. 3: SpVgg. Altisheim-Leitheim e.V. Jahreshauptversammlung

Nr. 4: Übung der Bundeswehr "Gelber Hase" vom 20. -24.06.2005

Nr. 5: Mofa- und Motorradfahrer werden leicht übersehen

Nr. 6: 4. BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Nr. 7: Ausbildung in der Jugendkapelle

Nr. 8: Nächste Leerung der Papiertonnen

Nr. 9: Nächste Abholung der Gelben Säcke

Nr. 10: Fundgegenstände

Nr. 11: Gemeindebücherei Kaisheim

Nr. 12: Öffnungszeiten des Grünsammelplatzes Gunzenheim

Nr. 13: Öffnungszeiten des Recyclinghofes Kaisheim

Nr. 14: Erdaushubdeponie Hafenreut

Nr. 15: Öffnungszeiten Heidebrünnl Kapelle

Nr. 16: Öffnungszeiten Kaisersaal

Nr. 17: Mutter-Kind-Gruppen / Krabbelgruppen - Anmeldung

Nr. 18: Mach mit, bei uns erlebst du was, in der Zwergenstube!

Nr. 19: Amtliche Bekanntmachung

Nr. 20: Bau der EPS Ethylen-Pipeline Süd

Nr. 21: Urlaub des Erster Bürgermeisters


Nr. 1: Wallfahrtstag und Brunnenweihe in Gunzenheim

Im Rahmen des Jubiläums 1200 Jahre Gunzenheim findet am morgigen Sonntag, 12. Juni 2005 ein großer Wallfahrtstag in Gunzenheim statt.

Der Festgottesdienst mit Hochw. Herrn Erzbischof Dr. Karl Braun beginnt um 10.15 Uhr. Nach dem Gottesdienst erfolgt die Weihe und Segnung des vom Jagdpächter Robert Stengel gestifteten Dorfbrunnens. Um 12.00 Uhr ist gemeinsames Pilgermahl im Garten der Villa Barbara. Die für 14.00 Uhr vorgesehene Kirchenführung mit Andacht um 15.00 Uhr bildet den Abschluss des Gunzenheimer Wallfahrtstages.

An alle Wallfahrer, Bürgerinnen und Bürger ergeht herzliche Einladung.


Nr. 2: 1200 Jahre Gunzenheim

Vortrag von Dr. Ruth Kilian - Gunzenheims Landwirtschaft im Wandel der Zeit

Am kommenden Freitag, 17. Juni 2005 findet um 20.00 Uhr ein Vortrag von Frau Dr. Ruth Kilian mit dem Thema "Gunzenheims Landwirtschaft im Wandel der Zeit" in der ehemaligen Schule statt. Die bäuerliche Wirtschaft bildete über Jahrhunderte die Lebensgrundlage für die Bewohner im Ort.

Die Leiterin des Rieser Bauernmuseums Maihingen, Dr. Ruth Kilian, wird mit ihrem Vortrag Einblicke in die Entwicklung der Landwirtschaft Gunzenheims in den vergangenen 1200 Jahren geben. Wie in einer Zeitreise wird dabei der Wandel vor Augen geführt werden.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem 19. Und beginnenden 20. Jahrhundert. In dieser Zeit kam es zu einem tiefgreifenden Umbruch, nachdem in den Jahrhunderten davor sich kaum etwas geändert hatte. Dörfliche Bindungen brachen auf, die Arbeitswelten wandelten sich, ein Teil von Heimat bekam eine neue Bedeutung.


Nr. 3: SpVgg. Altisheim-Leitheim e.V. Jahreshauptversammlung

zu der am Freitag, 17. Juni 2005 um 20.00 Uhr stattfindenden Jahreshauptversammlung im Gasthaus Grünenwald in Altisheim dürfen wir Sie recht herzlich einladen.

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
2. Rückblick des Vorstandes
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenrevision
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Bericht des Spartenleiters
7. Bericht der Gymnastikleiterin
8. Neuwahlen der Vorstandschaft
9. Satzungsänderung
10. Wünsche und Anträge

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme.
Leopold Bock, 1. Vorsitzender


Nr. 4: Übung der Bundeswehr "Gelber Hase" vom 20. -24.06.2005

Die Bundeswehr führt in der Zeit vom 20. -24.Juni 2005 im Raum Ellwangen - Ingolstadt - Augsburg - Ulm eine Fernmeldeübung durch.

An der Übung nehmen mehrere hundert Soldaten mit einigen dutzend Radfahrzeugen teil. Nachtmärsche sind vorhergesehen, Tarnmaterial wird nicht benötigt.

Die Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften werden gebeten, das Erforderliche zu veranlassen. Etwaige Einwendungen oder einschränkende Bedingungen sind möglichst sofort per Telefax (0821/327-12108) oder fernmündlich (0821/327-2108) der Regierung von Schwaben mitzuteilen.


Nr. 5: Mofa- und Motorradfahrer werden leicht übersehen

Autofahrer: Vorfahrt achten und richtig abbiegen

Bei dem schönen Wetter sind wieder viele Mofa- und Motorradfahrer unterwegs. Unter ihnen auch viele jugendliche Biker auf dem Schulweg. Sie sind oft nicht mehr als eine schmale Silhouette auf der Straße. Viele Autofahrer müssen sich darauf nach der Winterpause erst wieder einstellen.

Das zeigen auch die Zahlen: Im vergangenen Jahr sind in Bayern über 880 Schülerinnen und Schüler verunglückt, die mit motorisierten Zweirädern zur Schule gefahren sind, viele von ihnen schwer.

"Jeder dieser Unfälle ist einer zuviel," findet Dr. Hans-Christian Titze, Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes (Bayer. GUVV) und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK), bei denen diese Jugendlichen auf dem Schulweg gesetzlich unfallversichert sind.

Titze appelliert deshalb an die Autofahrer, vor allem die Vorfahrt von Zweiradfahrern zu beachten und beim Abbiegen gut zu gucken, ob Biker in der Nähe sind: "Biker haben keinen Airbag und keine Knautschzone", illustriert er das hohe Risiko für Motorradfahrer.

Deren größte, selbst gemachte Gefahr sind überhöhte Geschwindigkeit, ein zu geringer Sicherheitsabstand und fehlende oder mangelhafte Sicherheitsausrüstung.

Tipps für Biker:

  • Schutzkleidung: bei jeder Fahrt und Witterung einen TÜV- oder CE-geprüften Helm, Handschuhe und eng anliegende, mit Protektoren ausgestattete Sicherheitskleidung tragen. Ein Rückenprotektor ist eine gute Ergänzung.

  • Erkennbarkeit: Schutzkleidung in auffälligen, hellen Farben, möglichst reflektierende Flächen (wichtig bei Dunkelheit und schlechter Witterung).

  • Defensive Fahrweise: Einhaltung von Sicherheitsabständen und Geschwindigkeitsbegrenzungen. Kein "Durchschlängeln" zwischen PKW- und LKW-Kolonnen.

  • Sicherheitstraining: Ein Sicherheitstraining verbessert das fahrerische Können.
    Regionale Trainingsangebote zum Beispiel unter www.adac.de.


Nr. 6: 4. BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das "Volksbegehren "Für die Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk""

1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren "Für die Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk"
(Eintragungsfrist vom 05. bis 18. Juli 2005) des Marktes Kaisheim 
der Eintragungsbezirke der Gemeinde

wird am Mittwoch, 15.bis Freitag, 17. Juni 2005
während der Dienststunden
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag von 13.15 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag von 13.15 Uhr bis 18.00 Uhr

(Dienststelle, Anschrift, Zi.-Nr.)1)
Rathaus, Markt Kaisheim - Einwohnermeldeamt - Zi.Nr. 2, Münsterplatz 5, 86687 Kaisheim

für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Stimmberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Stimmberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach Art. 34 Abs. 5 des Meldegesetzes eingetragen ist.

 

2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

3. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer

a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
b) einen Eintragungsschein hat und stimmberechtigt ist.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann vom 15. bis 19. Juni 2005 bei (Dienststelle, Anschrift, Zimmer-Nr.) Rathaus, Markt Kaisheim - Einwohnermeldeamt - Zi.Nr. 2, Münsterplatz 5, 86687 Kaisheim Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Außerhalb der Dienststunden (insbesondere am Freitag, 17. Juni ab 12.00 Uhr, bis Sonntag 19. Juni 2005) kann der Einspruch nur schriftlich eingelegt werden.

4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. Briefliche Eintragung ist nicht möglich.

5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag

5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person, wenn sie

a) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, ab dem 01. Juni 2005 in eine andere Gemeinde verlegt, wenn die Person dort nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wird,

b) aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grund ihren Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann und durch den Eintragungsschein die Möglichkeit erhält, einen günstiger gelegenen Eintragungsraum aufzusuchen,

c) während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, und unter Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson nach Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG mit der Eintragung beauftragen

d) sich in einem Krankenhaus, Alten-, Altenwohn-, Pflege- oder Erholungsheim oder einer gleichartigen Einrichtung, einem Kloster oder einer Justizvollzugsanstalt befindet oder dort beschäftigt ist und durch den Eintragungsschein die Möglichkeit erhält, sich in der Einrichtung einzutragen,

5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person, wenn

a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 24. Mai 2005) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung versäumt hat,

b) ihr Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,

c) ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

6. Der Eintragungsschein kann bis zum 18. Juli 2005, 17.00 Uhr4) (Dienststelle, Anschrift, Zimmer-Nr.) bei Rathaus, Markt Kaisheim - Einwohnermeldeamt - Zi.Nr. 2, Münsterplatz 5, 86687 Kaisheim schriftlich (auch per Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht aber fernmündlich) beantragt werden.

Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Eintragungsscheins glaubhaft machen. Eine behinderte stimmberechtigte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum 18. Juli 2005, 17.00 Uhr4), ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.

7. Eine stimmberechtigte Person, die eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen will (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 des Landeswahlgesetzes, siehe oben Nr. 5.1 Buchst. c), erhält mit dem Eintragungsschein den Text des Volksbegehrens.

Datum Unterschrift
01.06.2005 Oppel, 1. Bürgermeister


Nr. 7: Ausbildung in der Jugendkapelle

Der Musikverein Kaishem e.V. bietet zu Beginn des nächsten Schuljahres wieder allen interessierten Kindern und Jugendlichen (ab ca. 8 Jahren) die Möglichkeit, ein Instrument in der Jugendkapelle zu erlernen. Ausgebildet wird dieses Jahr an folgenden Instrumenten: Flügelhorn, Posaune, Tuba, Schlagzeug/Lyra und Akkordeon.
Für alle Interessierten besteht am Freitag, 24.06.05 um 15.00 Uhr im Musikheim in Kaisheim die Möglichkeit zu einem Informationsnachmittag. Hier informieren wir über den Verein, die Ausbildung, die Kosten und vielem mehr. Für Fragen vorab stehe ich Euch gerne zur Verfügung (Tel.: 09099/920796 oder 0160/5516398).
Christian Bauer, 1. Vorstand


Nr. 8: Nächste Leerung der Papiertonnen

Gebiet 1: Bergstetten, Sulzdorf, Gunzenheim 22.06.2005
Gebiet 2: Bernhardisiedlung, Hafenreut 23.06.2005
Gebiet 3: Kaisheim, Bertenbreit, Neuhof 24.06.2005
Gebiet 4: Altisheim, Lehenhäusel, Lehenweid, Leitheim,
Quellgut, Riedelbergerhof 27.06.2005


Nr. 9: Nächste Abholung der Gelben Säcke

Gebiet 1: Kaisheim, Altisheim, Bergstetten, Bernhardisiedlung, Bertenbreit,
Hafenreut, Lehenhäusel, Lehenweid, Leitheim, Neuhof, Quellgut,
Riedelbergerhof 21.06.2005
Gebiet 2: Gunzenheim, 23.06.2005
Gebiet 3: Sulzdorf 05.07.2005


Nr. 10: Fundgegenstände

Am Dienstag, 02.05.05 wurde zwischen der Apotheke und dem Grundstück Raab ein
silberner Ohrring gefunden.
Fundgegenstände können während der Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer Nr. 2, abgeholt werden.
Wir bitten um Beachtung.


Nr. 11: Gemeindebücherei Kaisheim

Die Gemeindebücherei Kaisheim ist wie folgt geöffnet:
Dienstag 7.30 bis 9.00 Uhr
Donnerstag 15.30 bis 18.30 Uhr
Freitag 7.30 bis 9.00 Uhr
Das Ausleihen ist für Kinder kostenlos.
Bürgerinnen und Bürger, die guterhaltene Bücher nicht wegwerfen möchten, können sich mit Frau Susanne Kastner Tel. 09099/488 in Verbindung setzen.


Nr. 12: Öffnungszeiten des Grünsammelplatzes Gunzenheim

Der Grünsammelplatz in Gunzenheim ist wie folgt geöffnet:
Mittwoch von 15.00 bis 17.30 Uhr und Samstag von 10 bis 13 Uhr.
Wir bitten um Beachtung, dass nur holzige Gartenabfälle d.h. Baum- und Strauchschnitt angeliefert werden dürfen.


Nr. 13: Öffnungszeiten des Recyclinghofes Kaisheim

Der Recyclinghof Kaisheim ist jeden Samstag von 9 bis 11 Uhr geöffnet.
Es werden auch an jedem Samstag Sperrmüll sowie Kühlgeräte angenommen.
Ab sofort kann wieder Grünschnitt Mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr angeliefert werden. Im Recyclinghof können Sie auch Altkleider in den bereitgestellten Container entsorgen.
Silofoliensäcke können ab sofort im Recyclinghof käuflich erworben werden.


Nr. 14: Erdaushubdeponie Hafenreut

Da die Erdaushubdeponie in Hafenreut nicht täglich geöffnet ist, bitte Anlieferungen unbedingt mindestens einen Tag vorher bei Herrn Hörmann, Tel. 09099/1485 oder bei der Gemeindeverwaltung Tel. 09099/9660-19 (Bauamt) anmelden.
Wir bitten um Beachtung.


Nr. 15: Öffnungszeiten Heidebrünnl Kapelle

Die Heidebrünnl Kapelle in Kaisheim bei der Ortsumgehung ist ab sofort an Sonn- und Feiertagen von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Für Führungen außerhalb der Öffnungszeiten dürfen Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Kaisheim Tel. 09099/9660-17 wenden


Nr. 16: Öffnungszeiten Kaisersaal

Der Kaisersaal kann täglich außer Montag besichtigt werden.
Die Öffnungszeiten sind:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Samstag und Sonntag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Anfragen für Führungen richten Sie bitte telefonisch an die JVA Kaisheim Tel. 09099/999-0


Nr. 17: Mutter-Kind-Gruppen / Krabbelgruppen - Anmeldung

Geht Ihr Kind noch nicht in den Kindergarten?
Haben Sie Lust gemeinsam mit Ihrem Kind in eine der derzeit fünf Mutter-Kind-Gruppen/
Krabbelgruppen zu gehen?
In den Gruppen werden viele Spielideen angeregt und ausprobiert, Lieder gesungen, Kniereiter- und Fingerspiele gespielt, geturnt, gebastelt und vieles mehr.
Unser Ziel ist es, die Gemeinschaft und die sozialen Kontakte mit anderen Kindern und Müttern zu fördern.
Spielerisch werden so Kreativität, Phantasie, Selbstvertrauen und Selbständigkeit gefördert.
Die Treffen finden im vierzehntätigen Rhythmus statt:
Dienstag: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Bei Interesse können Sie sich bis Freitag, 17.06.05 anmelden.
Ansprechpartnerin: Carmen Ommer Tel. 09099-920710


Nr. 18: Mach mit, bei uns erlebst du was, in der Zwergenstube!

Wer darf kommen? Kinder ohne Muttis ab 2 ½ Jahren

Wann? ab September 2005

Wo? im Krabbelgruppenraum von Kaisheim (bei der Schule!)

Wie oft? 1 x in der Woche (Montag oder Mittwoch)

Neugierig geworden?

Telefonische Anmeldung und Infos bis spätestens Freitag, den 15. Juli 2005:
Diana Zinsmeister Handy: 0175-613 30 88
Katja Schmid Telefon: 09099/2424


Nr. 19: Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund des Gesetzes über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3118) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl I S. 462, 565) wird im gesamten Bundesgebiet die Agrarstrukturerhebung/Gartenbauerhebung 2005 im Zeitraum Mai /Juni durchgeführt.

Zweck der Erhebung

Seit Jahren vollzieht sich in der Landwirtschaft und im Gartenbau ein tiefgreifender Strukturwandel. Die Ergebnisse der Erhebung sollen Erkenntnisse zur aktuellen Situation liefern. Für Planungsmaßnahmen sowie Verwaltungsaufgaben benötigen Regierung und landwirtschaftliche Berufsorganisationen aktuelle und zuverlässige statistische Unterlagen. Es liegt daher im ureigensten Interesse aller Landwirte, die bevorstehende Zählung zu unterstützen.

Wer wird befragt?

Befragt werden alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (einschließlich Gartenbau und Weinbau) sofern sie die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Was wird erfragt?

Erfragt werden Angaben zur Bodennutzung, Viehhaltung, Strukturmerkmalen (z.B. Arbeitskräftesituation) sowie Merkmale zum Gartenbau.

Auskunftspflicht bei der Zählung

Nach § 93 des Agrarstatistikgesetzes, in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz, besteht bei dieser Erhebung Auskunftspflicht. Die in den Erhebungsbogen gestellten Fragen sind wahrheitsgemäß, vollständig, fristgemäß und unentgeltlich zu beantworten.
Einzelangaben werden geheimgehalten!

Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung nach § 16 Bundesstatistikgesetz voll Rechnung getragen. Die Weiterleitung und Auswertung von Einzelangaben für nichtstatistische Zwecke ist ausgeschlossen. Die Geheimhaltungsbestimmungen gelten für alle Stellen und Personen, die mit der Durchführung betraut sind.

Wie wird die Erhebung durchgeführt?

In Bayern wird die Agrarstrukturerhebung/Gartenbauerhebung vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung durchgeführt. Zur Entlastung der Betriebsinhaber erfolgt soweit als möglich die Nutzung vorliegender Verwaltungsdaten aus dem Mehrfachantrag. Betriebe, die einen Mehrfachantrag stellen, erhalten, wenn überhaupt, lediglich verkürzte Erhebungsvordrucke. Mit der unmittelbaren Durchführung der Erhebung bei Betrieben ohne Mehrfachantrag sind die Erhebungsstellen der Gemeinden betraut.

Kaisheim, den 02. Juni 2005
Oppel
1. Bürgermeister


Nr. 20: Bau der EPS Ethylen-Pipeline Süd

Erste Vermessungsarbeiten ab der 24. Kalenderwoche

Die EPS Ethylen-Pipeline Süd GbR gibt bekannt:
Ein Firmenverbund aus sieben namhaften Unternehmen der Petrochemie und der chemischen Industrie plant den Bau einer etwa 360 Kilometer langen Ethylen-Pipeline. Die neue Rohstoffleitung soll von Münchsmünster in Bayern durch Baden-Württemberg bis nach Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz verlaufen. Das Pipeline-Projekt dient dem Erhalt von Strukturen und Arbeitsplätzen der Chemie-Branche in Süddeutschland. Durch die neue Pipeline werden Ethylenproduzenten und -verbraucher zu einem konkurrenzfähigen Verbund im europäischen Pipelinenetz verknüpft. Dies sichert langfristig die Wettbewerbsfähigkeit süddeutscher Industriestandorte.

Zur Vorbereitung der weiteren Planung werden ab der 24. Kalenderwoche, also ab dem 13. Juni 2005, Vermessungsarbeiten durchgeführt.

Die EPS GbR bittet daher darum, das Betreten der betroffenen Grundstücke durch die beauftragten Vermessungsbüros zu gestatten.

Die Vermessungsbüros sind von EPS dazu verpflichtet worden, bei den Arbeiten äußerst umsichtig vorzugehen und so Beeinträchtigungen möglichst zu vermeiden.

Eigentümern und Nutzungsberechtigten werden durch die Vermessungsarbeiten entstehende Schäden, beispielsweise an Flur oder Aufwuchs, selbstverständlich erstattet. Schadensmeldungen nimmt der technische Projektleiter von EPS, Herr Stefan Wieke, unter der Telefonnummer 0821 7479611 entgegen. Er steht auch für Fragen zur Vermessung zur Verfügung.

Allgemeine Fragen rund um das Projekt Ethylen-Pipeline Süd beantwortet Ihnen die EPS-Kommunikations- und Informationsstelle unter der Telefonnummer 09126 275-235. Nähere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.ethylen-pipeline.de.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
EPS Ethylen-Pipeline Süd GbR
Maximilianstr. 35
80539 München


Nr. 21: Urlaub des Erster Bürgermeisters

Der Erste Bürgermeister Franz Oppel befindet sich ab Montag, 13. Juni 2005 bis einschließlich Sonntag, 26. Juni 2005 in Urlaub. 
In dieser Zeit wird er von Herrn 2. Bürgermeister Herbert Bauer vertreten.